Umwelt

Kunststoffverwertung

Anstehende Veränderungen im EU-Recht und deutschen Recht haben Auswirkungen auf Abfallströme, Behandlungsanlagen und Wertstoffqualitäten.

Bereits eingeleitete Maßnahmen der EU zur Verringerung von Kunststoffabfällen

  • Verbot von bestimmten Einwegkunststoffprodukten
  • Beschränkungen von leichten Plastiktüten
  • Verschmutzung durch Mikroplastik

Forderungen der EU, dass Verpackungsabfälle aus Kunststoff bis 2030 recycelbar sein müssen.

  • Schaffung von Qualitätsstandards für sekundäre Kunststoffe
  • Einführung verbindlicher Vorschriften für den Mindestgehalt an recycelten Inhalten in bestimmten Produkten
  • Aufforderung an die Mitgliedstaaten, eine Senkung der Mehrwertsteuer auf recycelte Produkte in Betracht zu ziehen

Darüber hinaus werden die Exporte von Kunststoffgemischen zum 01.01.2021 verschärft.

Die Verschärfung der Exportregeln für Plastikabfälle im Baseler Übereinkommen ab 2021, führt zu einer Anpassung der Abfallwirtschaft und dem Recycling bei den Entsorgungsunternehmen. Ab 20121 sollen nur noch sortenreine Abfälle und störstofffreie Mischungen aus Polypropylen, Polyethylen und PET, die nachweislich zum Recycling bestimmt sind, mit anderen Ländern frei gehandelt werden.

Veränderungen bei Kunststoffabfällen in der Entsorgungswirtschaft

LIB Entwicklung der Abfallwirtschaft

Wir gehen mit Ihnen neue und innovative Wege und setzen diese auch erfolgreich mit Ihnen um.

Auf Basis:

  • der zukünftigen Marktveränderungen in der Entsorgungswirtschaft und bei Abfallstoffströmen,
  • unter Berücksichtigung der vorhandenen und zu erwartenden Verwertungskapazitäten,
  • unter Berücksichtigung der vorhandenen abfallwirtschaftlichen Infrastrukturen
  • und unter Berücksichtigung von den zu erwartenden Qualitätsanforderungen an Wertstoffe,

entwickelt die LIB GmbH mit Ihnen technische und pragmatische Umsetzungen von Lösungen für Ihre Entsorgungswirtschaft, damit anstehende Projekte zielgerichtet umgesetzt werden können.


 Einstieg in die stärkere Brauchwassernutzung

LIB Umwelt Wasser Beratung

Bundesumweltamt warnt vor Streit um Trinkwasser! (Quelle: Die Zeit 5. Juli 2019)

Wasserknappheit ist mit zunehmenden trockenen Sommer, das Zukunftsthema!

Eine Lösung ist die Stärkung von Brauchwassernutzung!

Als Brauchwasser bezeichnet man die Nutzung von Betriebs- oder Nutzwasser, auch fällt darunter aufbereitetes Regenwasser.

Brauchwasser unterliegt nach der Trinkwasserverordnung einigen Hygienestandards, die bei einer Nutzung berücksichtigt werden müssen. Es gibt jedoch diverse Nutzungsmöglichkeit für die Brauchwassernutzung in Gewerbebetrieben und bei Kommunen.

Wir entwickeln mit Ihnen neue Konzepte zur Nutzung von Brauchwasser, und reduzieren Ihren Trinkwasserverbrauch und die damit verbundene Kostensteigerung. Dabei greifen wir auf teilweise bekannte Technologie zurück und kombinieren diese mit Ihren Bedarfsansprüchen und Einsatzgebieten. Eine sinnvolle Brauchwassernutzung ist in der Regel mit einer dezentralen Aufbereitung von Schmutzwasser oder Oberflächenwasser zu kombinieren. Diese führt dann zu einem effektiven Nutzungsangebot für den Brauchwasser-einsatz in Ihrem Unternehmen.